Müllerhandwerk ist Immaterielles Kulturerbe
Es ist geschafft! Das Müllerhandwerk für Wind- und Wassermühlen ist anfang Dezember in das Bundesweite Verzeichniss des Immateriellen Kulturerbes eingetragen worden. Am 11. Dezember 2018 bekamm die Müllergilde das Schreiben über die Eintragung. Einen Bericht darüber und die Pressemitteilung finden sie auf der Webseite der Müllergilde
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